»What is freedom of expression? Without the freedom to offend, it ceases to exist.« (Salman Rushdie) Das Recht auf freie Meinungsäußerung zählt zu den klassischen liberalen Grundrechten und wird in der Öffentlichkeit als solches immer wieder bekräftigt und verteidigt. Zugleich erleben wir allerdings scharfe Auseinandersetzungen über seine Reichweite: Hat Salman Rushdie Recht, gibt es also keinen Anspruch darauf, die eigenen Werte – ob religiös oder nicht – vor Verächtlichmachung geschützt zu sehen? Oder gib es ein Recht darauf, dass andere ihren Gebrauch des Rechts auf freie Meinungsäußerung so einschränken, dass kein_e andere_r davon verletzt wird?
Genauso umstritten wie die Reichweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist die Frage, wann genau es verletzt wird. Sind Proteste gegen Redner_innen bereits als Einschränkung von deren Recht auf freie Meinungsäußerung zu werten? Sind Regulierungen beispielsweise von Stellungnahmen in den sozialen Medien automatisch »Zensur«?
Diese und weite Fragen gehen wir im Seminar aus politisch-philosophischer Perspektive nach, diskutieren also nicht in erster Linie, welches Recht wir de facto haben, sondern welches Recht wir mit guten Gründen rechtfertigen können.
Allgemeine Literatur zur Vorbereitung zur Vorbereitung
Butler, Judith (2006 [1997]): Haß spricht. Zur Politik des Performativen. Übersetzt von Kathrina Menke und Markus Krist. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Herrmann, Steffen Kitty, Sybille Krämer und Hannes Kuch (Hrsg.) (2007), Verletzende Worte. Die Grammatik sprachlicher Missachtung. Bielefeld: transcript.
Niesen, Peter (2015): Über die Freiheit des Denkens und der Diskussion. In: Michael Schefczyk und Thomas Schramme (Hrsg.) (2015): John Stuart Mill: Über die Freiheit. ( = Klassiker auslegen, Band 47). Berlin: de Gruyter, 33–54.
Robert Paul Wolff, Barrington Moore und Herbert Marcuse (Hrsg.), Kritik der reinen Toleranz. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.